Wir stehen an Ihrer Seite oder übernehmen es komplett.
Bis zu einer gewissen Größe sind Carports und Terrassendächer genehmigungsfrei, für größere Konstruktionen ist ein Bauantrag oder mindestens eine Bauanzeige gefordert. Das Baurecht ist Ländersache, einzelne Gemeinden haben zusätzlich individuelle Auflagen. Was bei Ihnen gilt und inwieweit Ihre Gemeinde in die Gestaltung eingreift, beispielsweise die Dachform oder -eindeckung, ist in einem ersten Schritt herauszufinden.
Ein Bauantrag beinhaltet mindestens einen Flurplan vom Katasteramt (nicht älter als zwei Jahre, mitunter drei Monate), einen Lageplan des Baus auf dem Grundstück und die technischen Unterlagen von A+W. Das können Grundriss, Schnitt, Berechnung umbauter Raum, Ansichten und Statik sein. Diese spielt unter Umständen in Hinsicht auf die regionale Schneelastzone eine Rolle. Selten verlangen Bauämter weitere Unterlagen wie Baumbestands- oder Entwässerungsplan. Unser Ingenieurbüro hilft Ihnen dabei, die notwendigen Unterlagen zu besorgen.
Sie entscheiden, ob Sie unsere kostenlose Unterstützung nutzen oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung den gesamten Bauantrag unterschriftsreif erhalten möchten. Die – häufig kostenpflichtige – Signatur eines Ingenieurs oder Architekten ist dann bei A+W bereits enthalten. Beide Varianten sind für Sie risikolos: Wird der Bauantrag abgelehnt, stornieren wir kostenfrei Ihren Auftrag, Sie tragen lediglich die Gebühren des Bauamts. Wenn Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns gern an.
Stellen Sie sich Ihr A+W Carport individuell zusammen oder lassen Sie sich von uns beraten. Wir kümmern uns um die Planung, Bauantrag und Finanzierung Ihres Carports.
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