Das Baurecht in Deutschland ist Ländersache und wird in den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer geregelt. In vielen Regionen sind Carports bis zu einer bestimmten Grundfläche (oft 30 bis 50 m²) und einer mittleren Wandhöhe von maximal 3,00 Metern verfahrensfrei (genehmigungsfrei). Dennoch müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie die Abstandsflächen und die Festsetzungen eines eventuell vorhandenen Bebauungsplans, eingehalten werden. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung prüfen wir die spezifischen Vorgaben für Ihr Grundstück. Auf Wunsch übernimmt unser eigener Bauantragsservice die gesamte Abwicklung mit Ihrem zuständigen Bauamt.